ÖKKV Mitgliedschaft
Jetzt Mitglied werden
Ordentliche Mitgliedschaft
pro Jahr
105,00
-
Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitgliedes ist ausschließlich an die Person gebunden und kann nicht übertragen werden. Ebenso kann der Nutzen aus der ordentlichen Mitgliedschaft nicht übertragen werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 105,00 jährlich.
Fördernde Mitgliedschaft
pro Jahr
840,00
-
Mitarbeiter von fördernden Mitgliedern können, wie schon bisher, zu den ermäßigten Tarifen an allen Veranstaltungen des ÖKKV teilnehmen. Die Anzahl der Personen ist jedoch auf drei beschränkt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 840,00 jährlich.
ÖKKV-Pensionisten
pro Jahr
0,00
-
Personen über 65 Jahre, jene die bis zum 65. Lebensjahr ÖKKV Mitglieder waren und nunmehr, ohne weiteren zusätzlichen selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbseinkommen in Pension sind, zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Für den Jahrestagungsbeitrag werden 50% des Mitglieder-Tagungsbeitrags verrechnet. Allfällige Bewirtungen und Nächtigungen gelangen wie bisher zur Verrechnung. Jugendliche und Studenten zahlen weder Mitgliedsbeitrag noch Tagungsbeitrag, sie müssen jedoch von Mitgliedern empfohlen werden. Allfällige Bewirtungen und Nächtigungen gelangen bei diesen wie bisher zur Verrechnung.
Firmen Mitgliedschaft
pro Jahr
430,00
-
Mitarbeiter von Firmen, die eine Firmenmitgliedschaft haben, können in unbegrenzter Anzahl zu den ermäßigten Tarifen an allen Veranstaltungen des ÖKKV teilnehmen. Der Grundbeitrag für Firmen beträgt EUR 430,00 jährlich. Zuschläge erfolgen nach den beschäftigten Personen im Unternehmen:
Personen | Betrag |
---|---|
2 | 0,- EUR |
5 | 40,- EUR |
10 | 80,- EUR |
15 | 120,- EUR |
25 | 240,- EUR |
50 | 480,- EUR |
100 | 960,- EUR |
>100 | 1440,- EUR |